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Amendment zur DIN EN 14351/A1 Zur weiteren Diskussion im Amendment* zur DIN EN 14351/A1 stehen folgende Punkte: • Bauproduktenrichtlinie (BPR) wird zukünftig eine Verordnung und bedarf somit keiner nationalen Einführung mehr • Streichung des Konformitätssystems 2 • Witness-Tests: Im Zuge einer laufenden Fremdüberwachung soll es die Möglichkeit geben, die erforderlichen Prüfungen im Beisein der notifizierten Stelle auf einem kalibrierten Prüfstand des Herstellers durchzuführen • Aufnahme der Verfahren für Shared- und Cascading ITT in die Bauproduktenrichtlinie • Nachhaltigkeit und Recycling von Baustoffen als siebte wesentliche Basisanforderung • Hersteller wird zur Erstellung eines Probennahmeberichts verpflichtet • Das Cascaded-ITT Verfahren wird in die Produktnorm mitaufgenommen und im Einzelnen genauer erläutert • Ausführlichere Beschreibung der Anforderungen zur Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) • Normativer Anhang zur Prüfung des Brandverhaltens für Dachflächenfenster • Normativer Anhang zur Ermittlung der Luftdurchlässigkeitsklassen ohne Prüfung • Normativer Anhang zur Ermittlung der Zuschläge für Sprossen beim Wärmedurchgang • Regeln für die Leistungsdeklaration der CE-Kennzeichnung über die firmeneigene Website *Amendment (Fachjargon): Ergänzung
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