Amendment zur DIN EN 14351/A1

Zur weiteren Diskussion im Amendment* zur DIN EN 14351/A1 stehen folgende Punkte:

• Bauproduktenrichtlinie (BPR) wird zukünftig eine Verordnung und bedarf somit keiner nationalen Einführung mehr

• Streichung des Konformitätssystems 2

• Witness-Tests: Im Zuge einer laufenden Fremdüberwachung soll es die Möglichkeit geben, die erforderlichen Prüfungen im Beisein der notifizierten Stelle auf einem kalibrierten Prüfstand des Herstellers durchzuführen

• Aufnahme der Verfahren für Shared- und Cascading ITT in die Bauproduktenrichtlinie

• Nachhaltigkeit und Recycling von Baustoffen als siebte wesentliche Basisanforderung

• Hersteller wird zur Erstellung eines Probennahmeberichts verpflichtet

• Das Cascaded-ITT Verfahren wird in die Produktnorm mitaufgenommen und im Einzelnen genauer erläutert

• Ausführlichere Beschreibung der Anforderungen zur Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

• Normativer Anhang zur Prüfung des Brandverhaltens für Dachflächenfenster

• Normativer Anhang zur Ermittlung der Luftdurchlässigkeitsklassen ohne Prüfung

• Normativer Anhang zur Ermittlung der Zuschläge für Sprossen beim Wärmedurchgang

• Regeln für die Leistungsdeklaration der CE-Kennzeichnung über die firmeneigene Website

*Amendment (Fachjargon): Ergänzung