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HAUSTÜREN-RING GmbH – Ihr zuverlässiger Systempartner in Sachen CE CE-Handbuch wird laufend aktualisiert – Keine Mehrkosten für Partner durch Verländerung der Koexistensphase Es ist amtlich. Die Koexistenzphase für Fenster und Außentüren nach EN 14351-1 wird bis zum 31.01.2010 verlängert. „Natürlich entstehen unseren Systemnehmern dadurch keine zusätzlichen Mehrkosten.“ Der Lizenzvertrag für Haustürenrohlinge läuft weiterhin unbefristet. Die Laufzeit für den Lizenzvertrag für Rahmentüren beginnt erst zum 01.02.2010 und läuft ab diesem Zeitpunkt drei Jahre. Im selben Zuge soll es durch das Amendment* zur Produktnorm noch weitere Neuerungen bzw. Änderungen geben. „Wir werden auch weiterhin an unserem CE-Handbuch arbeiten, und jegliche Änderungen in Sachen CE schnellstens umsetzen“ verspricht Rolf Baier. Den Kunden, die sich schon frühzeitig mit dem Thema CE-Kennzeichnung auseinander gesetzt haben, entsteht somit keinerlei Nachteil. „Fakt
ist aber auch, dass in der Koexistenzphase Fenster und Außentüren
bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden können.
Wir möchten noch mal deutlich machen, dass sich die Hersteller
auch weiterhin konsequent mit dem Thema CE beschäftigen sollen!“ Die Firma Haustüren-Ring hat als Systemgeber ihre Produkte bei notifizierten Prüfstellen in Rosenheim auf alle mandatierten Eigenschaften der CE-Kennzeichnung prüfen lassen. Rolf Baier erklärt: „Dabei beschränkten wir uns natürlich nicht auf die nationalen, deutschen Anforderungen“. Zudem wurde auch die Rahmentür aus der Standard dreischichtverleimten Kantel geprüft. Hierbei wurde immer darauf geachtet, dass die Hersteller auch weiterhin Ihre eigenen Konstruktionsdetails verwenden können. Es ist lediglich eine technische Freigabe durch die Firma Haustüren-Ring erforderlich. Natürlich
werden sämtliche Ergänzungen aus dem Amendment zur Produktnorm
nicht nur an die Systempartner weitergeleitet, sondern auch auf der
BAU 2009 in München vorgestellt. Das Amendment soll noch vor Ende
der Koexistenzphase eingeführt werden und enthält neben weiteren
Detaillierungen zur Anwendung von Systemlösungen viele weitere
Vereinfachungen. Beispielsweise ist hier eine Tabelle zur vereinfachten
Ermittlung der Luftdurchlässigkeit anhand von Konstruktionskriterien
zu erwähnen. Eine Prüfung hierzu ist demnach nicht mehr zwingend
erforderlich. Amendment zur EN 14351-1 Zur weiteren Diskussion im Amendment* zur EN 14351-1 stehen folgende Punkte: • Bauproduktenrichtlinie (BPR) wird zukünftig eine Verordnung und bedarf somit keiner nationalen Einführung mehr • Streichung des Konformitätssystems 2 • Witness-Tests: Im Zuge einer laufenden Fremdüberwachung soll es die Möglichkeit geben, die erforderlichen Prüfungen im Beisein der notifizierten Stelle auf einem kalibrierten Prüfstand des Herstellers durchzuführen • Aufnahme der Verfahren für Shared- und Cascading ITT in die Bauproduktenrichtlinie • Nachhaltigkeit und Recycling von Baustoffen als siebte wesentliche Basisanforderung • Hersteller wird zur Erstellung eines Probennahmeberichts verpflichtet • Das Cascaded-ITT Verfahren wird in die Produktnorm mitaufgenommen und im Einzelnen genauer erläutert • Ausführlichere Beschreibung der Anforderungen zur Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) • Normativer Anhang zur Prüfung des Brandverhaltens für Dachflächenfenster • Normativer Anhang zur Ermittlung der Luftdurchlässigkeitsklassen ohne Prüfung • Normativer Anhang zur Ermittlung der Zuschläge für Sprossen beim Wärmedurchgang • Regeln für die Leistungsdeklaration der CE-Kennzeichnung über die firmeneigene Website *Amendment (Fachjargon): Ergänzung
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